Erläuterungen und Kontakte

Messzeiträume:

Während der regulären Badesaison vom 15. Mai bis 15. September wird die Qualität der Badegewässer von den Gesundheitsämtern durch regelmäßige Kontrollen vor Ort und mikrobiologische Untersuchungen sowie weiterer Kriterien überwacht. Es wird zusätzlich die Hygiene des Badestrandes und der angrenzenden Einrichtungen kontrolliert.

Bewertung der Badegewässerqualität unter Zugrundelegung von Perzentilberechnungen für die aktuelle und drei zurückliegende Badesaisons:

01 Ausgezeichnete Badegewässerqualität 
02 Gute Badegewässerqualität
03 Ausreichende Badegewässerqualität
04 Mangelhafte Badegewässerqualität
05 Betreiberwechsel
06 Baden verboten
07 Neue Badestelle (ohne Einstufung)

 

Aktuelle Beurteilung der Badegewässerqualität:

mikrobiologisch nicht zu beanstanden mikrobiologisch nicht zu beanstanden
mikrobiologisch zu beanstanden mikrobiologisch zu beanstanden
Empfehlung - nicht baden Empfehlung - nicht baden
Badeverbot, zeitweilig Badeverbot, zeitweilig
Badeverbot, dauerhaft Badeverbot, dauerhaft
Kontakte

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Referat 35
Herr Thomas Gerstmann
Telefon: 0331 866-5351
Fax: 0331 866-5309
E-Mail: Thomas.Gerstmann@MSGIV.Brandenburg.de

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Dezernat V 1
Frau Steffi Grunewald
Telefon: 0331 8683 522
Fax: 0331 27548-2656
E-Mail: Steffi.Grunewald@LAVG.Brandenburg.de

Methodik

Erfahren sie mehr über die Methodik zur Einstufung der Badegewässerqualtität.

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