Erläuterungen und Kontakte

Messzeiträume:

Während der regulären Badesaison vom 15. Mai bis 15. September wird die Qualität der Badegewässer von den Gesundheitsämtern durch regelmäßige Kontrollen vor Ort und mikrobiologische Untersuchungen sowie weiterer Kriterien überwacht. Es wird zusätzlich die Hygiene des Badestrandes und der angrenzenden Einrichtungen kontrolliert.

Aktuelle Beurteilung der Badegewässerqualität:

In der Regel liegen in unbelasteten Gewässern die Messwerte entweder unterhalb 100 koloniebildender Einheiten (KBE)/100 ml oder unterhalb der Nachweisgrenze, was dann mit 15 KBE/100 ml angegeben wird. Wird für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1800 KBE/100 ml oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt, so gilt das Badegewässer als beanstandet. Die zuständige Behörde veranlasst unverzüglich eine Nachkontrolle. Bei einer erneuten Einzelwertüberschreitung wird ein zeitweiliges Badeverbot verhängt bis die Werte wieder im Normbereich liegen. 

Eine starke Algen- bzw. Blaualgenentwicklung führt ebenfalls zu einer Beanstandung der Wasserqualität.

mikrobiologisch nicht zu beanstanden Keine Beanstandungen - zum Baden gut geeignet 
mikrobiologisch zu beanstanden Wasserqualität beanstandet - Warnhinweise beachten
Empfehlung - nicht baden Wasserqualität beanstandet - Empfehlung nicht baden
Badeverbot, zeitweilig Badeverbot, zeitweilig
Badeverbot, dauerhaft Badeverbot, dauerhaft
 

Bewertung der Badegewässerqualität:

Die Bewertung und Einstufung der ausgewiesenen Badegewässer erfolgt nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung auf der Basis der Messergebnisse für beide mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli nach jedem Ende der Badesaison. Als Grundlage werden die für die betreffende Badesaison und die drei vorangegangenen Jahre ermittelten Datensätze herangezogen. Zur Information über die Einstufung der Badegewässer werden folgende Symbole nach Brandenburgischer Badegewässerverordnung verwendet:

02 Gute Badegewässerqualität

02 Gute Badegewässerqualität
03 Ausreichende Badegewässerqualität
04 Mangelhafte Badegewässerqualität

 

Kontakte

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)
Abteilung Verbraucherschutz, Referat 65
Herr Thomas Gerstmann
Telefon: 0331 866-7951
Fax: 0331 866-7902
E-Mail: Thomas.Gerstmann@MLEUV.Brandenburg.de

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Dezernat V 1
Frau Steffi Grunewald
Telefon: 0331 8683 522
Fax: 0331 27548-2656
E-Mail: Steffi.Grunewald@LAVG.Brandenburg.de